Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist die oberste Behörde einer Gemeinde. Sie ist die Legislative und bewilligt und definiert verschiedene organisatorische Organe, oder genehmigt das Budget und die Rechnung der Gemeindeverwaltung.
An den Gemeindeversammlungen ist Jede/Jeder teilnahme- und stimmberechtigt, die/der Schweizerbürgerin/Schweizerbürger ist und seinen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Geleitet wird die Gemeindeversammlung von der Gemeindepräsidentin/vom Gemeindepräsidenten.
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten sind unter anderem im Gemeindegesetz des Kantons Basel-Landschaft geregelt.